Unsere Welpen sind alle aus dem Haus, wachsen und gedeihen in ihren neuen Familien. -Einige von ihnen haben bereits die 25-kg-Marke erreicht oder überschritten.
Nach all den wunderschönen Wochen hier bei uns zu Hause im Vorfeld ist das jetzt für uns der Moment, wo wir sehen können, “es wird etwas daraus”.
Die ersten von Euch tragen sich bereits mit dem Gedanken, evt. eine Ausstellung mit dem Hund zu besuchen. Darüber freuen wir uns natürlich noch viel mehr!!!
Ausgehend davon, daß die Wurfabnahme bereits am 23.07.2010 stattgefunden hat, alle erforderlichen Unterlagen beim Rhodesian-Ridgeback-Club-Deutschland vorliegen, ist es allerdings mehr als verwunderlich, immer noch keine Ahnentafeln erhalten zu haben. Unsere HD-Auswertungen zu den Röntgenbildern von Bashira haben wir ebenfalls noch nicht erhalten.
ALLE Versuche unsererseits, den RRCD über Email, Einschreiben, dann Einschreiben mit Rückschein (wurden nicht abgeholt) zu erreichen und die uns (und auch den Welpenkäufern) zustehenden Ahnentafeln zu erhalten, verlaufen bisher im Sande.
Als übergeordneter Verband wurde von uns der VDH angeschrieben und um Unterstützung/Klärung gebeten. Auch hier nur eine Rückmeldung, daß der RRCD als Verein selbständig das Zuchtbuchwesen für die organisierten Mitglieder dieser Rassehunde verwaltet und seitens des VDH keine Weisungsbefugnis besteht.
Uns fallen dazu spontan die Dinge ein, die der Familie BLUMBERG im Umgang mit dem RRCD widerfahren sind; über Gerichtsvollzieher, Hausdurchsuchungen bei der Zuchtwartin zur Auffindung der Ahnentafeln und letztlich in einem Rechtsstreit vor Gericht endete.
Für interessierte Leser:
Aus: Chikadzi, Mutter aller Mütter von Wolfgang Blumberg
ISBN 978-3-00-024403-2
Seite 25
Zitat:
…“Verlassen Sie doch bitte sofort mein Haus“, …..
„rief ich zornig Herrn Meinlschmidt zu, als er nach einer zermürbenden Wurfabnahme kurz vor Mitternacht auch noch Einsicht in das Zwingerbuch verlangte. Da platzte mir einfach der Kragen und ich warf ihn hinaus.
Er war Anfang 1998 in der Funktion als Zuchtwart der Region Südwest mit seinem Adlatus Kemmer um 20 Uhr in Kronberg erschienen, um den B-Wurf ordnungsgemäß abzunehmen. Sein Auftreten war arrogant. Schließlich war es erst unser zweiter Wurf, nicht professionell, und ich hätte Verständnis und Beratung erwartet. Es kam nur Kritik. Nicht an den Aufzuchtbedingungen oder an den Welpen. Schließlich wurden 7 von 9 für korrekt erklärt. Nein, kritisiert wurden Formfehler. Die zweite Parvoimpfung nicht termingerecht. Die Entwurmung nicht regelmäßig. Die Verordnungen waren wichtiger als der tadellose Zustand unserer Hunde. Nach dem abrupten mitternächtlichen Ende der Wurfabnahme lag der „schwarze Peter“ jetzt bei mir. Die Zeit drängte. Die Welpen waren zur Abgabe bereit. Die Leute warteten. Doch ohne Wurfabnahme keine Papiere. Verständnis für die prekäre Situation fand ich bei der damals noch amtierenden Hauptzuchtwartin, Frau Ursula Müller aus Hamburg.
Sie kam per Intercity nach Frankfurt und nahm den Wurf endlich am 20. April ab.“
…..„Leider blieb diese frustrierende Erfahrung mit Funktionsträgern des RRCD nicht die einzige, so dass ich am 21. September 1998 bei Herrn Bietz, dem Präsidenten, schriftlich meinen Austritt aus dem Verein erklärte, der mit dann am 11. Dezember bestätigt wurde.“
„Im Namen des Volkes.“
„Zuvor musste ich aber im Laufe des Jahres 1998 noch meine leidvollen Erfahrungen mit der Unzuverlässigkeit und dem Charakter der mittlerweile zur Hauptzuchtwartin des RRCD gekürten Frau Heidrun Spengler machen. Unterstellt man einmal keine Böswilligkeit, dann muss die Frau Zuchtwartin damals mit ihrer Aufgabe völlig überfordert gewesen sein.
Vereinbarungen wurden nicht eingehalten.
Korrespondenz blieb einfach unbeantwortet trotz wiederholter Mahnungen bis an die Grenze der Unhöflichkeit.
Schließlich wusste ich in zwei Fällen keinen anderen Rat, als einen ordentlichen Richter einzuschalten.
So entschied das Amtsgericht Tostedt in den zwei Fällen zu meinen Gunsten. „Im Namen des Volkes“ wurde Frau Spengler am 29. Januar und am 20 August 1999 zur Herausgabe der Ahnentafel mit dem HD-Ergebnis unserer Hündin Askari sowie zur Herausgabe der Originalahnentafel von Chikadzi verklagt. Als das immer noch nicht weiterhalf, konnte ich Frau Spengler die Peinlichkeit einer Hausdurchsuchung nicht ersparen. Am 13. März 2000 erließ das Amtsgericht Tostedt einen Hausdurchsuchungsbeschluß, den der Gerichtsvollzieher danach ausführte. Leider konnte er in dem vorgefundenen Durcheinander meine Unterlagen auch nicht finden.“
Zitat: Ende.
Derzeit stehen wir noch im Dialog mit dem VDH, dessen Zuchtausschuß sich mit der Angelegenheit beschäftigen wird. Sollten wir auf diesem Wege nicht zu den uns zustehenden Papieren gelangen, werden wir – genau wie auch die Familie Blumberg – leider den Rechtsweg beschreiten müssen. Und das, obwohl “formelle Fehler” , wie – Impfung nicht zur rechten Zeit oder ähnliches, – in unserem Fall noch nicht einmal vorliegen.
Schade.